BEE: EU-Kommission bestätigt Einspeisetarife für Erneuerbare
19.12.13 10:30 | Artikel: 956266 | News-Artikel (e)
Dr. Hermann Falk,
BEE Geschäftsführer
Bild: Marc Darchinger,
Bundesverband Deutscher Stiftungen
BEE Geschäftsführer
Bild: Marc Darchinger,
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe im Fall PreussenElektra von 2001 das EEG klar vom Beihilfe-Verdacht befreit. Dieses Urteil sei auch Grundlage der bisherigen Positionierung der EU-Kommission. „Die neue Auffassung der Kommission, dass es seitdem signifikante Änderungen des EEG gegeben habe, die eine Einordnung als Beihilfe begründen könnten, ist rechtlich nicht stichhaltig“, erläutert Falk.
Neue Leitlinien für Beihilferecht geplant
Gleichzeitig mit der Eröffnung des Prüfverfahrens hat EU-Wettbewerbskommissar Almunia gestern angekündigt, die Leitlinien für das Beihilferecht grundsätzlich zu überarbeiten. Der bisherige Entwurf des Wettbewerbskommissars für eine Neufassung der Leitlinien stellt einen umfassenden Angriff auf das EEG dar. Darin sind detaillierte Vorgaben für die Refinanzierung der Erneuerbaren Energien vorgesehen, die mit der geltenden EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien nicht vereinbar sind. Diese legt eindeutig fest, dass die Nationalstaaten die Hoheit über die Förderung der Erneuerbaren behalten müssen, um ihre Ausbauziele für das Jahr 2020 zu erreichen.
„Der Leitlinienentwurf von Almunia ist in keiner Weise akzeptabel. Wir gehen vielmehr davon aus, dass die neuen Beihilfeleitlinien so ausgestaltet werden, dass die Mitgliedsstaaten weiterhin den notwendigen Spielraum beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und den dafür geeigneten Förderinstrumenten behalten“, erklärt Falk.
(Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE))
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