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Websiteerstellung: nicht immer trivial | |
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| 01.06.11 09:30 |
Websiteerstellung: nicht immer trivialArtikel: 953163 | Proteus Fach-Artikel | 8018-146-803 | |
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Auch bei Keywords sieht man immer wieder zwei Extreme. Entweder sind gar keine vorhanden oder es werden (sinnlos) Worte eingefügt. In den letzten Tagen fanden wir ein Extrembeispiel bei einer Agentur, die sich mit hauptsächlich mit multimedialen Inhalten beschäftigt. 200 Keywords mit einer Länge von über 2100 Zeichen. Wenn dann auch noch das Description-Tag fehlt, ist da irgendwas schief gelaufen. Die Regel lautet hier, etwa 10-15 verschiedene Begriffe zu Verwenden. Diese müssen allerdings auch im Seitentext der Einzelseite vorhanden sein, damit Google oder andere Suchmaschinen diesen überhaupt Beachtung schenken. Meta-Tags werden also, wenn diese richtig verwendet werden sollen, auf jeder Einzelseite des Webauftrittes separat definiert und eingesetzt. Zudem müssen diese immer auf die Struktur der Seite und den Seiteninhalt selbst abgestimmt sein. Design & Programmierung: Ein Kompromiss Suchmaschinen wie Google mögen schnelle Seiten. Und auch für den normalen User ist es lästig, wenn dieser auf den Seitenaufbau warten muss. Nicht jeder verfügt über Bandbreiten, die die Telekom nur in 'vielen Anschlussbereichen zur Verfügung' stellt.
Seit einigen Monaten bezieht Google die Geschwindigkeit einer Seite mit in die Berechnung des sog. Page Ranks mit ein. Zwar ist dieses Kriterium noch nicht sehr gewichtet, doch es ist abzusehen, das sich dies in Zukunft ändern wird. Langsame Seiten, die mehrere Sekunden brauchen, bis sie richtig und vollständig dargestellt werden und dann mit multimedialen Inhalten vollgestopft sind, werden in Zukunft wohl eher ihren Stellenwert ein wenig einbüßen. Hier sollte in jedem Fall bei der Programmierung und Umsetzung auch über die Ladezeiten nachgedacht werden. Multimediale Inhalte können heute einfach nachgeladen und dem User dann angezeigt werden, wenn dieser das auch möchte. Das Recht auf Ihrer Seite: Urheberrecht, Impressum, Datenschutz Bei heutigen Websites müssen, vor allem wenn sie ein deutsches Unternehmen betreibt, so einige rechtliche Aspekte beachtet werden.
Dabei spielen das Telemediengesetz (TMG), das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) und die entsprechenden Datenschutzgesetze der Länder entsprechend Anwendung. Insbesondere im Bereich Datenschutz gab und gibt es immer wieder Novellierungen, die es zu beachten gilt. Ggf. müssen bestehende Seiten angepasst werden. Für die Rechtssicherheit von Internetseiten gibt es genügend Informationsquellen im Internet, wie z.B. www.e-recht24.de, die hier weiterhelfen können; trotzdem finden sich immer noch jede Menge Seiten, die rechtlich unvollständig bis schwer bedenklich sind. Auch das Verwenden von diversem Bildmaterial aus dem Internet ist immer noch recht verbreitet, obwohl das deutsche Urheberrecht hier klare Aussagen macht. Page-Relaunch: wenn das Neue zum Problem wird Ein sehr ernstes Problem stellt der Relaunch einer Seite dar. Wenn also eine etablierte, bestehende Seite gegen eine aktualisierte Version ausgetauscht wird.
Auch in diesem Bereich werden gravierende Fehler gemacht, die sehr schnell negative Auswirkungen auf die Suchergebnisse haben können. In den meisten Fällen wird die alte Seite entfernt und die neue auf den Webserver gelegt. Dass dabei die alten Adressen, die Google ja nach wie vor durchsuchen möchte, nicht mehr erreichbar sind, wird dabei kaum beachtet. Richtig wäre, Google mitzuteilen, dass es einen neuen Webauftritt gibt und die Adressen der alten Seite auf den neuen Inhalt umzuleiten. Sonst kann es sehr schnell passieren, dass Google die Seite kurzfristig sogar ganz aus dem Index rausnimmt. Auch für den User ist das ziemlich nervig: So stellt Google die Suchergebnisse dar und wenn der User draufklickt bekommt er eine Fehlermeldung, die besagt, dass die Seite nicht mehr existiert. Hier finden Sie weitere Fachartikel zum Thema. Download: Proteus-Fachartikel-Websiteerstellung-nicht-immer-trivial-953163.pdf
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