
| Home | Unternehmen | Produkte & Lösungen | Kompetenzen & Services | erneuerbare Energien | News & Aktuelles | Impressum & Kontakt | |
Datenschutz: nicht nur Google ist das Problem | |
| Tweet | ![]() |
| 11.01.11 17:00 |
Datenschutz: nicht nur Google ist das ProblemArtikel: 953117 | Proteus Fach-Artikel | 3625-66-1428 | |
|
Nach Meldungen in der FAZ und diversen Portalen verurteilt der Datenschutzbeauftragte Hamburgs, Johannes Caspar, das Verhalten von Google. Der Einsatz von Google Analytics sei mit dem deutschen Datenschutzrecht nicht vereinbar.
![]() Grundsätzlich erlaubt sei die Echtzeitentscheidung beim Aufruf einer Website, ob und wie Inhalte zugelassen werden oder nicht, wenn dies in Abhängigkeit des Herkunftslandes oder einzelner IP-Adressen geschieht, da hierfür eine Speicherung der Adressen ja nicht notwendig ist. Es sei auch durchaus ein Unterschied, ob es sich um eine Privatperson handelt, die auf eine Internetseite zugreift, oder um die IP-Adresse eines größeren Unternehmens. Bei größeren Unternehmen ist in vielen Fällen zwar durch entsprechende Namensauflösung erkennbar, wer hier als Unternehmen zugreift, die Zuordnung zu einzelnen Personen ist allerdings nicht möglich. Auch die Kritik an der längeren Speicherung der Zugriffsdaten ist relativ. Ein Websitebetreiber kann durchaus über einen längeren Zeitraum Zugriffsdaten speichern, wenn die Begründung für diese Speicherung begründbar sei. Wenn Auswertungen erfolgen, die für den technisch einwandfreien Betrieb des Servers und der Infrastruktur nötig sind, sind diese zulässig. Ebenso Abrechnungsgründe für Waren oder Dienstleitungen wie auch Analysen für das Erkennen von Angriffen werden als akzeptabel gewertet. Nur wenn pauschal Daten gespeichert werden ohne entsprechend handfeste Begründungen, dann bewegt sich auch ein Websitebetreiber im Bereich der Vorratsdatenspeicherung. Da derzeit bundeseinheitlich noch nicht geklärt ist, ob die Speicherung einer IP-Adresse das Persönlichkeitsrecht betrifft, werden für die Zukunft erst einschlägige Urteile erwartet, die als Richtschnur gelten können.
|
| Trackbacks auf Golem.de: | |
| Bald Bußgelder gegen Nutzer von Google Analytics? | |
Themenbereiche:
Schlagworte:
Seite per Mail versenden |
|
|
| |
| © by Proteus Solutions GbR 2013
Alle hier veröffentlichten Texte, Dokumente und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Proteus Solutions GbR , Meisenweg 5, 78549 Spaichingen Tel: 07424-940013-70 oder 0800-50506055, Fax 07424-940013-77 Spam@proteus-solutions.de 91.20.61.149 - (19.06.2013 11:15:01) |